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AGB

1. Gewährleistungen von Dienstleistungen und Waren

1.1 Anmeldung

Anmeldungen können schriftlich, telefonisch, per E-mail oder persönlich bei der Outgrow KLG als Veranstalter getätigt werden. Durch eine abgeschlossene Anmeldung anerkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.

1.2 Zahlungsbedingungen

Die Anmeldung gilt als abgeschlossen, wenn der geforderte Gesamtbetrag beglichen wurde. Nicht rechtzeitig beglichene Rechnungen berechtigen die Outgrow KLG, ihre Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Daraus resultierende Annullierungskosten werden gemäss Ziffer 2 dem Kunden in Rechnung gestellt. 

2. Rücktritt durch den kunden vor aktivitätsbeginn

Der Rücktritt muss schriftlich per E-mail an info@out-grow.ch erfolgen. Die Annullierungskosten werden auf Grundlage des Eintreffens der Nachricht im Posteingang der Outgrow KLG ermittelt. 

2.1 Annullierungskosten für einzelne trainings

Einzelne Trainingseinheiten können nicht annulliert und es besteht kein Recht auf Rückerstattung.

Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer.

2.2 annullierungskosten für kurse und retreats

15-10 Tage vor Beginn der Aktivität 25%

10-1 Tage vor Beginn der Aktivität 50% 

Am Tag des Beginns der Aktivität oder bei Nichterscheinen, werden 100% der Gebühren in Rechnung gestellt.

Abbruch, verfrühtes Verlassen oder späterer Antritt der Aktivitäten durch den Kunden ergeben keinen Anspruch auf Rückerstattung. Dazu zählt wenn der Kunde infolge verspäteten Erscheinens nicht mehr oder nur in beschränktem Umfang an der Aktivität teilnehmen oder die Aktivität aus diesem Grunde abgesagt werden muss.

 

Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer.

 

2.3 annullierungskosten für angebote auf anfrage

15-10 Tage vor Beginn der Aktivität 25%

9-1 Tage vor Beginn der Aktivität 50% 

Am Tag des Beginns der Aktivität oder bei Nichterscheinen, werden 100% der Gebühren in Rechnung gestellt.

Bei Verschiebungen/Änderungen des Datums der Veranstaltung bis zu einem Tag vor Aktivitätsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% pro Person erhoben. Bei späterem Antritt oder Verschiebung der Programme am Veranstaltungstag trägt der Kunde sämtliche Mehrkosten. Abbruch, verfrühtes Verlassen oder späterer Antritt der Aktivitäten durch den Kunden ergeben keinen Anspruch auf Rückerstattung. Kann der Kunde infolge verspäteten Erscheinens nicht mehr oder nur in beschränktem Umfang an der Aktivität teilnehmen oder muss sie aus diesem Grunde abgesagt werden: 100% Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer.

Bei einer Teilannullierung (Verminderung der Teilnehmerzahl) werden dem Vertragspartner folgende Anteile der Arrangementkosten pro Person in Rechnung gestellt:

15-10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %  

9-1 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %

3.Rücktritt durch den Veranstalter

3.1 Mindestteilnehmeranzahl

Wenn die von der Outgrow KLG festgelegte Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wurde, kann sie die Aktivität bis 1 Tag vor deren Beginn entschädigungslos absagen. 

3.2 Absage vor aktivitätsbeginn

Der Veranstalter kann die Aktivität absagen, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder andere Handlungen dazu Anlass geben, dass eine Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten die Annullierungsbestimmungen nach Ziffer 3.

 

Sollten die Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe die Aktivität erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann der Veranstalter die Aktivität absagen. Der bezahlte Preis wird zurückerstattet.

3.3. Annullierungen während Aktivität oder von Teilleistungen

Die Outgrow KLG behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss auch während der Aktivität das Programm zu ändern oder abzubrechen, wenn Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe dies erfordern. Erfolgt eine erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes vor Beginn der Aktivität oder führt die Programmänderung zu einer Preiserhöhung von mehr als 10%, kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Bei Programmänderungen während der Aktivität ist der Veranstalter bemüht, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten. Beachten Sie, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Aktivitätsleiter sind endgültig.

 

Der bezahlte Preis wird wegen Programmänderungen oder der Annullierung von Teilleistungen nicht zurückerstattet, sofern kein nachweislicher Nachteil dadurch für den Kunden entstanden ist. 

 

Absagen von Teilleistungen durch Drittanbieter werden nicht rückerstattet.  

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4. Mitwirkungspflichten der Teilnehmer

Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Je nach Programm sind spezielle Vorkenntnisse nötig, welche bei der entsprechenden Ausschreibung definiert sind. Die Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen. Teilnehmer sind verpflichtet den Veranstalter und die verantwortlichen Leiter vor Ort über gesundheitliche Probleme zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters und den Leiter- und Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullierungsbestimmungen nach Ziffer 3, nach Aktivitätsbeginn erfolgen keine Rückerstattungen.

 

5. Versicherung

Die Teilnehmer sind durch den Veranstalter nicht versichert. Sorgen Sie für einen genügenden Kranken- und Unfallsversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle).

 

6. Beanstandungen

Sollten Sie Anlass zu Beanstandung haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Organisator schriftlich bekanntzugeben und sich bestätigen zu lassen. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen des Programms und der Möglichkeit Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder wollen Sie Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen Sie Ihre Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle zu Handen des Veranstalters einreichen. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung des Aktivitätsleiters/Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung Ihrer Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.

 

7. Haftung

7.1. Ausfall von Leistung

Der Veranstalter vergütet Ihnen im Rahmen dieser allgemeinen Bestimmungen den Minderwert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, sofern an Ort und Stelle nicht eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte und ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt. Die Haftung des Veranstalters bleibt auf den unmittelbaren Schaden, maximal in der Höhe des Arrangementpreises begrenzt.

 

7.2. Haftungsausschlüsse

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die infolge leichten Verschuldens seitens des Veranstalters oder deren Hilfspersonen entstanden sind. Überträgt der Veranstalter berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter für dessen Handlung und Unterlassungen nicht. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringen vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, andere Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 3), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Ausrüstung, Wertsachen und Reisegepäck der Teilnehmer. Befolgt ein Teilnehmer die Weisung des Veranstalters, Aktivitätsleiter usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

 

7.3. Ausservertragliche Haftung

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sofern diese allgemeine Vertragsbestimmungen strengere Haftungsvoraussetzungen, Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen, gelangen diese zur Anwendung.

 

8. Rechtliche Grundlage

Anwendbares Recht und Gerichtsstand Schweizerisches Recht ist anwendbar. Der Gerichtsstand ist Bern. 

9. Datenschutz 

Wird in der Datenschutzerklärung separate geregelt. 

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